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Jeder der eine eigene Website betreibt, hat zwischenzeitlich vermutlich bereits davon gehört: von der DSGVO 2018, ausgeschrieben – Datenschutz-Grundverordnung. Die EU hat neue Gesetze erlassen, die zum 25.05.2018 Gültigkeit erlangten. Neben zahlreichen durchzuführenden Maßnahmen innerhalb des Unternehmens, sind auch die Internetseiten betroffen. In diesem Artikel erfahren Sie die Basis-Maßnahmen einfach erklärt, die in jedem Fall auf Ihrer eigenen Website durchzuführen sind.
Fast jede Website sammelt im Hintergrund Daten. IP-Adressen, Browserinformationen, erstellt Log-Files oder sammelt auch direkt personenbezogene Daten über bsp. Kontaktformulare ein. Die neue Datenschutz-Grundverordnung verlangt, dass die Verbraucher nun darüber aufgeklärt werden. Ein Hinweis zum Thema Datenschutz allein im Disclaimer reicht daher nicht mehr aus.
Es ist eine eigene Seite zu erstellen, die einfach und von jeder Unterseite zu erreichen ist, in der die eigene Datenschutzerklärung veröffentlicht wird. Es gibt Mustertexte, die beispielsweise bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer herunter geladen werden können. Diese Muster müssen individuell auf die eigene Seite angepasst werden. Aufzuklären sind Internetnutzer unter anderem darüber, welche Dienste die Website nutzt und wenn, welche Daten gespeichert werden. Hier ein paar Punkte:
> Legt die Website Log-Files ab?
> Speichert die Internetseite Cookies?
> Wird Google Analytics oder ein anderer Google Dienst benutzt?
> Sind Facebook Plugins oder Pixel in der Website hinterlegt?
> Sind auf der Website Kontaktformulare hinterlegt? Was passiert mit den Daten?
> Können Sie auf der Website einen Newsletter abbonnieren
> usw.
Passagen, die Techniken beinhalten, die Ihre Website nicht nutzt, können Sie ganz einfach herauslöschen. Sofern Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten beschäftigt, muss dieser genannt werden oder ein Ansprechpartner der Firma selbst, der bei Fragen angeschrieben/angerufen werden kann.
Speichert Ihre Website Informationen in Form von Cookies, müssen Sie ein Cookie-Fenster installieren. Je nach System, das Ihre Website verwendet, kann das zum Beispiel relativ einfach mittels eines Plugins umgesetzt werden. Sie geben dem User dann auch die Möglichkeit, vom Fenster direkt auf die Datenschutzerklärung zu navigieren.
Das ist zwar schon länger Pflicht, dennoch müssen Sie nochmal sicher stellen, dass Ihre Website auch tatsächlich über SSL, also https:// zu erreichen ist und oben in der Browserleiste ein kleines grünes Schloss angezeigt wird
Können Sie Internetnutzer auf Ihrer Website in einen Newsletter eintragen, stellen Sie sicher, dass das über das Double-Opt-In-Verfahren geschieht. Das bedeutet, der User trägt seine E-Mailadresse in das vorhergesehene Fenster ein und bekommt nach Klick nochmal eine Bestätigungs-E-Mail zugeschickt, in welchem er nochmals auf einen Link klicken muss.
Zwar kein Muss, aber sicherlich sinnvoll, unterhalb des Kontaktformulars einen Hinweis zu den Datenschutzrichtlinien mit Check-Box installieren, womit der User nochmal separat einwilligt, mit diesen einverstanden zu sein.
Dieses Basismaßnahmen müssen stets individuell auf Ihre eigene Website angepasst werden. Je nachdem wie viele personenbezogenen Daten Sie über die Website einsammeln, empfiehlt es sich, nochmal einen Experten zu Rate zu ziehen. Im Übrigen sollten Sie dieses Thema nicht unterschätzen, da bereits erste Abmahnungen versendet wurden, die schnell sehr teuer und insbesondere unnötig sein können.
Sollten Sie Hilfe bei der Umsetzung dieser genannten Maßnahmen für Ihre Website benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Unsere Agentur für modernes Webdesign befindet sich im Zentrum von Augsburg. Wir helfen Ihnen gerne.